Anforderung an einen bestimmten Anteil von Biogas
Manche Kunden haben beispielsweise über Förderprogramme verschiedenster Art Zuschüsse für den Bau von Immobilien erhalten. Oftmals ist es erforderlich, über einen gewissen Zeitraum nachzuweisen, dass man bei einer installierten Gasheizung beispielsweise mindestens 50% Biogasanteil bei der Gasbeschaffung nachweisen muss.
Biogas ist nicht zu verwechseln mit sogenanntem „klimaneutralem Gas“. Wenn Sie von Ihrem Versorger klimaneutrales Gas beziehen, bedeutet das lediglich, dass Sie gegen einen Aufpreis umweltfreundliche Projekte finanzieren und unterstützen.
„Klimaneutrales Gas“ genügt in der Regel jedoch nicht den Anforderungen der KfW; fragen Sie hier bitte Ihren Energieberater für verbindliche Auskünfte.
Derzeit ist es eine Herausforderung, zertifiziertes Biogas von einem Versorger zu erhalten. Viele Versorger bieten aktuell kein Biogas oder Öko-Gas an. Und bei Gasversorgern, die Biogas anbieten, reicht jedoch oftmals der angebotene Anteil an Biogas nicht aus.
Durch unsere gute Vernetzung in der Energiebranche können wir hier mit einem Versorger weiterhelfen, der bis zu 100% Biogas anbietet. Das gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit und Angebotsabgabe durch den Versorger. Bei allzu starken Marktbewegungen kann die Angebotsabgabe durch den Versorger ausgesetzt werden. Hierauf haben wir keinen Einfluss.
Fordern Sie jetzt Ihr Angebot für Biogas an:
anfragen@real-energie.co oder telefonisch unter +4967318973333.
Bitte geben Sie uns folgende Angaben mit, damit wir Ihnen schnellstmöglich ein Angebot vorlegen können:
- voraussichtliche jährliche Gasmenge in kWh
- gewünschter Anteil an Biogas in %
- Lieferbeginn und gewünschte Laufzeit
- Lieferanschrift
- Falls es sich um mehrere Lieferstellen handelt, führen Sie bitte jede Lieferstelle einzeln auf mit der jeweiligen voraussichtlichen Jahresmenge an Gas und dem prozentualen Anteil an Biogas
- Rechnungsanschrift (falls die Rechnungsanschrift von der Lieferanschrift abweicht)